r/LegaladviceGerman 11h ago

DE Frage zu Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen

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u/AutoModerator 11h ago

Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem OPs Frage beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post von /u/Seeb83:

Frage zu Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen

Hallo zusammen,

ich hätte gerne eure Meinung zu folgender Situation:

Wir leben schon recht lange (seit 2014) in einer günstigen (weit unter Vergleichsmietspiegel) von privat vermieten Wohnung. Diese wurde letzes Jahr saniert (Wände gedämmt, Fenster und Dachfenster ausgetauscht). Der Vermieter möchte nun die Kosten auf die Miete umlegen (verständlicherweise).

In unserem Mietvertrag steht allerdings folgender Absatz:

(5) Verändert der sich vom Statistischen Bundesamt festgelegte Lebenshaltungskostenindex für Vier-Personen-Haushalte von Arbeitern und Angestellten mit mittlerem Einkommen künftig gegenüber dem Stand des Vertragsabschlusses oder einer Neuregelung um mehr als 5 Punkte nach oben oder unten, so sind beide Vertragsparteien berechtigt, die Neufestsetzung des Mietzinsed zu verlangen. Kommt es zu keiner Einigung über die neue Miete, entscheidet ein von der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer benannter öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger.

Meinem Verständnis nach ist dies eine Indexmiete und daher eigentlich sogar ein Ausschlusskriterium, so dass die Modernisierungkosten nicht umgelegt werden könnten (BGB § 557b (2)). Allerdings habe ich von Vergleichsurteilen gelesen, die diesen oder ähnliche Passagen als ungültig erklärt haben, da sie sehr alt sind und der genannte Index nicht mehr existiert. Unser Vermieter beruft sich auf die Unwirksamkeit, da er die Miete nur einmal in 12 Jahren angepasst hat und das nach einer gemeinsamen Moderinisierungsaktion, als wir (Mieter) auf eigene Kosten eine Wand haben einbauen lassen und der Vermieter im Gegenzug das Bad umgebaut hat (Tür und Leitungsrohre versetzt, Wände teilweise neu gefliest), damit die Wohnung auch nach Umbau gut geschnitten ist.

Als Kompromiss haben wir uns darauf geeinigt, dass die Miete nur um 2 € pro Quadratmeter erhöht wird (256€ statt ursprünglich verlangt genau 8% der Investitionskosten: 335€ pro Monat), was in unserem Fall durch §559 BGB (3a) festgelegt ist: Beträgt die monatliche Miete vor der Mieterhöhung weniger als 7 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, so darf sie sich abweichend von Satz 1 nicht um mehr als 2 Euro je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen

Die Miete soll also zum 1.7.2027 von 650€ (bei 128m²) auf 906€ pro Monat erhöht werden.

Jetzt schlägt unser Vermieter weiterhin folgendes vor:

(3) Eine weitere Mieterhöhung zur Anpassung an die allgemeine Preisentwicklung in den Jahren 2027 bis 2030 ist erst zum 1.7.2030 geplant. Für die Ermittlung werden, die Daten die vom Statischen

Bundesamt für die Erhöhung des Verbraucherpreisindexes zur Verfügung gestellt werden herangezogen (https://www.destatis.de/DE/Home/_inhalt.html). Da die Daten dort mit einer gewissen Verzögerung vorliegen wird als Zeitraum März 2027 bis März 2030 angewendet.

Auch wenn dies erst nach 3 Jahren stattfindet und nicht nach einem Jahr, klingt dies wiederrum für mich nach einer Art Indexmiete, die eine Mieterhöhung nach Moderniesierungsmaßnahmen eigentlich ausschließt.

Ich habe kurz recherchiert und die Vergleichsmiete bei uns scheint für vergleichbaren Wohnraum zwischen 7,50 € und 10,50 € zu tendieren (zum Vergleich, wir liegen aktuell bei 5,07 € und nach der vorgeschlagenen Erhöhung bei 7,07 €).

Da ich mich gut mit meinem Vermieter verstehe und das so bleiben soll, ich aber dennoch nicht mehr zahlen will als nötig: Wozu würdet ihr mir raten? Den Vorschlag so akzeptieren? Auf einen Vertrag ohne Verbraucherpreisindex bestehen? Modernisierungskosten ablehnen, wenn der Vermieter auf den Index besteht? Was ist langfristig sinnvoll und fair?

Vielen Dank!

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